Rechtsprechung
VG Ansbach, 10.06.2015 - AN 11 K 13.00653 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beamter des Bundeseisenbahnvermögens;Keine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht bei den Betrieb betreffenden Konzernrichtlinien der DB AG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht durch betriebliche Konzernrichtlinien der DB AG
- rewis.io
Fürsorgepflicht, Beamter, Dienstherr, Kausalzusammenhang, Schaden, Formulierung, Konkretisierung, Generalklausel
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2632/04
Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Leistungsprämie nach Priviatisierung des …
Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2015 - AN 11 K 13.00653
Für derartige Ansprüche wäre aber das BEV der richtige Beklagte (unter Verweis auf OVG Münster, 1 A 2632/04, juris, Rn. 39 ff., insb. 44 - 48).Der Bund ist daher nach wie vor Dienstherr der Beamten und in dieser Funktion alleiniger Träger der durch das Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten, die durch das Bundeseisenbahnvermögen ausgeübt werden (vgl. zum Ganzen OVG Münster, U. v. 22.6.2006, 1 A 2632/04, juris, Rn. 52).
- BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 28.78
Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2015 - AN 11 K 13.00653
Die Klage ist als Verpflichtungsklage in der Form einer Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) statthaft (vgl. insoweit BVerwG, U. v. 12.12.1979, 6 C 28/78, juris, Rn. 27) und auch im Übrigen zulässig.